Finanzierung der Psychotherapie, Selbstzahler, Private Krankenkassen, Gesetzliche Krankenkassen - Kiel -

Die Kosten für die Psychotherapie, das Coaching, eine Paartherapie oder die Teilnahme am Kursprogramm werden in der Regel von den Klienten selbst übernommen. Klienten mit privater Krankenkasse oder Zusatzversicherung können sich die Kosten entsprechend Ihrem Tarif Rückerstatten lassen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht.

Privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten oder ein Teil der Kosten abhängig vom jeweilg abgeschlossenen Tarif.

Eine Finanzierung der Therapie über eine zusätzlich abschlossene Heilpraktiker Zusatzversicherung ist möglich und wird von manchen Klienten genutzt.

Überbrückung von Wartezeiten / Einsatz von eigenen finanziellen Mitteln:

Für viele Menschen mit dringendem Bedarf oder Interesse an einer Psychotherapie ist zu überlegen, ob ein begrenzter Einsatz eigner Mittel sinnvoll ist. Menschen können auf diese Weise eine intensive und sinnvolle Intervention erhalten, welche Sie stabilisiert, das Befinden verbessert und eine neue Richtung und Perspektiven im Leben / oder in bestimmten Situationen aufzeigen kann. Nach dieser kurzen und begrenzten Intervention z.B. mit einem Orientierungsgespräch und dem Basismodul ( 4 Sitzungen) kann überlegt werden, die Therapie mit Eigenmitteln fortzusetzen oder die Klienten können sich während der Therapie um einen Kassentherapieplatz bemühen. Auf diese Weise kann eine schwierige Situation und die Wartezeit auf einen Kassenplatz überbrückt werden.

Kostenübersicht

Einzeltherapie Selbstzahler:
Abweichend von der GOÄ zahlen Selbstzahler in der Regel die folgenden Gebührensätze

Orientierungsgespräch: 70,- Euro (50min)
Einzelsitzung; 85,- Euro / 75,- ermäßigt (50min)

Einzelsitzung Intensivphase 140,- Euro (bis 90min)

Privatversicherte / Private Krankenkasse:
Für privat Versichterte und Beihilfeberechtigte richtet sich mein Honorar nach der aktuellen GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Sie erhalten am Monatsende eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten der Behandlung. Es ist sinnvoll, vorab mit Ihrer Krankenversicherung zu klären, in welchem jährlichen Umfang die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen übernommen werden.

Orientierungsgespräch: 92,51 ( (50min nach GOÄ)*
Einzelsitzung; 92,51 (50min nach GOÄ)*
*möglicherweise übernimmt Ihre Kasse nicht den vollen Betrag, bitte erkundigen Sie sich darüber bei Ihrer Kasse

Kursprogramm PT
Monatspauschale: 245,- Euro ( 215,- Euro ermäßigt)

Therapiegruppe /Abendgruppe
Monatspauschale: Entsprechend der Anzahl an Dienstagen bzw. Donnerstagen in der Regel zwischen 90-180 Euro

Paartherapie / Eheberatung
Einzelgespräche: 85,- Euro (50min) (Modul 1 = 2x 85,- = 170,- Euro)
Paargespräche 105,- Euro (60min) (Modul 2 = 2x 105,- = 210,- Euro)

Heilpraktiker (Psychotherapie) Fortbildung
Lerncoaching Heilpraktiker Psychotherapie: 85,- Euro pro Sitzung

Berufliches Coaching
Coaching / Supervision Vorgespräch: 140,- Euro (50min)
Coachingsitzung (50-min): 140,- Euro

Notfallintensivtermine / Notfallcoaching
Notfallcoaching
Termin (90 min): 210,- Euro
Termin (50 min): 140,- Euro

Telefontermin
Termin (25min): 40,- Euro

Ausfallhonorar - Fehlzeiten & Rücktritt bei Anmeldung zum Kurprogramm oder Abendgruppe

  • Ausfallhonorar : Die Praxis ist eine Terminepraxis. Vereinbarte Termine sind nur für Sie reserviert. Termine müssen spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Andernfalls wird der Termin voll in Rechnung gestellt. Bei unverschuldetem nicht erscheinen (z.B. Unfall, Stau etc.) wird 50% der ursprügnlichen Gebühr als Ausfallhonorar berechnet.
  • Rücktritt bei Anmeldnung zum Kursprogramm oder Gruppe: Bei einer Anmeldung zum Kursprogramm oder zu einer der Abendgruppe wird bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Kurs- bzw. Gruppenbeginn die gesamte Gebühr minus 20 Euro bearbeitungsgebühr zurück erstattet. Bei weniger als 4 Wochen bis zum geplanten Starttermin verfällt die gesamte Kursgebühr und wird nicht Rückerstattet. Der Therapieplatz war in diesem Fall an Sie vergeben und kann in kurzer Zeit in der Regel nicht an jemanden anderes vermittelt werden.

Heilpraktiker Zusatzversicherung

Hier findenen Sie passende Tarife für eine Heilpraktiker Zusastzversicherung: AICO Versicherung

Beim Abschluss ist aber generell beispielsweise auf Folgende Punkte acht zu geben:

1. Übernimmt die Zusatzversicherung Psychotherapie bei einem Heilpraktiker

2. Wieviel Prozent der Kosten übernimmt die Zusatzversicherung

3. Bis zu welcher Höhe übernimmt die Zusatzversicherung an Kosten innerhalb eines Jahres

4. Kann direkt mit der Psychotherapie nach Abschluss begonnen werden oder setzt die Kasse Fristen ab wann die Kasse eine Psychotherapie übernimmt.

Berufstätige könne bedenken, dass z.B. die Teilnahme am Kursprogramm Primärtherapie gleichzeitig eine Fortbildung in emotionaler Intelligenz darstellt und sich bei den meisten Teilnehmern die Teilnahme an der Therapie beruflich und damit oft auch finaziell positiv auswirkt.


Private Krankenkassen

Einige Private Krankenkassen, welche die Psychotherapie zum Teil übernehmen (Liste ohne Gewähr: ist nicht vollständig und nicht unbedingt aktuell ! )

  • DEBEKA (Zusatzversicherung)
  • Continetalen Krankenversicherung
  • Signal Iduna (Ambulant Plus)
  • Gothaer Mediambulant
  • CSS Alternativmedizin / Vorsorge Spezial
  • DKV KNHB
  • Barmenia AN+
  • Inter QualiMed Z AHP AVP
  • Inter QualiMed Z Premium


Das Kostenerstattungsverfahren, gesetzliche Krankenkassen:

Die folgenden Ausführungen stehen hier mehr der Form halber, sie stellen eine theoretische Möglichkeit dar für gesetzlich Versicherte. Aber in der Praxis hat sich gezeigt, dass dieser Weg nur selten funktioniert und daher häufig nur fruchtlose Arbeit erzeugt. Von daher bin ich hier nur in aussichtsreichen Fällen bereit den Aufwand mitzutragen.

Bei gesetzlich Versicherten ist eine Abrechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Kostenerstattungsverfahren, siehe unten). Diese Möglichkeit wird nur für Einzelfälle gestattet und hat nur bei bestimmten Vorraussetzung überhaupt eine Chance auf Erfolg. Aufgrund dessen unterstütze ich die Antragstellung nur in den Fällen wo nach meiner Einschätzung gewisse Erfolgsaussichten bestehen.

Oder benutzen Sie das Kontaktformular (-->Kontaktseite).

Vereinbaren Sie hierzu bitte eine Orienterungsgespräch (Erstgespräch) mit mir in meiner Praxis und geben Sie möglichst schon bei der Terminvereinbarung an, dass Sie eine Kostenerstattung anstreben. Um das Kostenerstattungsverfahren beantragen zu können, werde ich mit ihnen im Erstgespräch eine notwendige Anamnese durchführen und sie über den Ablauf des Verfahrens und notwendige Vorbereitungsschritte Schritte (siehe unten) informieren und beraten.

Dieses Orientierungsgespräch + Anamnese wird leider nicht von der Krankenkasse übernommen (da noch keine Bewilligung der Kasse vorliegt) und so müssen Sie die Kosten in Höhe von 50,- Euro selber tragen (Orientierungsgespräch ohne Kostenerstattungsverfahren = 40,- Euro).

Die Kostenerstattung, gesetzliche Krankenkassen, das Verfahren

Bei der Kostenerstattung durch ihre Kasse, bezahlen sie die Rechnung für die Therapie bei mir zunächst selbst und reichen diese Rechnung dann bei ihrer Kasse ein, so das Ihnen die Kosten entsprechend der Zusicherung durch ihre Kasse zurückerstattet werden. Bei manchen Kassen ist auch eine direkte Abrechnung von mir mit der Kasse möglich.

Ihre Kasse bezahlt aber die Kosten nur, wenn sie vor Therapiebeginn dem Kostenerstattungsverfahren in ihrem Fall zugestimmt hat ! (Die Rechtsgrundlage für das Kostenerstattungsverfahren finden sie im SGB V §13 Abs.3)

Vorraussetzung für die Anwendung des Kostenerstattungsverfahren ist, das sie bei keinem Therapeuten in ihrer Nähe mit Kassenvertrag einen Therapieplatz in zumutbarer Zeit in Aussicht gestellt bekommen haben. Als zumutbar gilt ein Zeitraum von weniger als drei Monaten (Gemäß Urteil / Rechtsquellen: BSG Az. 6 RKa 15/97).

Um dies belegen zu können, müssen sie eine Reihe von "Absagen" dokumentiert haben. Dokumentiert heisst, das sie sich notieren, welchen Therapeuten (mindesten 5!) sie wann ohne Erfolg angerufen haben.

Eine weitere Vorrausetzung ist, dass ihr Hausarzt oder ein Arzt mit Psychiatrierfahrung ihnen einen Konsiliarbericht ausstellt (Äussschluß möglicher körperlicher Ursachen) und die Notwendigkeit einer Psychotherapie bestätigt und ihnen für die Therapie eine "Notwendigkeits-" bzw. "Dringlichkeitsbescheinigung" ausstellt.

Sind diese beiden Vorraussetzungen erfüllt helfe ich Ihnen dabei, ein formloses Antragsschreiben zu formuliere: "Antrag auf Kostenerstattung für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei dem Heilpraktiker (Psychotherapie nach HPG) Fabian Becker..." + einigen Worten von ihnen. Nach zusammenbringen der Unterlagen und des Antrages, schicke ich den Antrag mit den Unterlagen und mit Angaben über meine therapeutische Qualifikation an ihrer Kasse.

Die Schritte in Kurzform:

    1. Orientierungsgespräch + Anamnese ( Sich kennen lernen, Verdachtsdiagnose, Beratung über das Vorgehen in Therapie und Informationen zum Kostenerstattungsverfahren)

    2. Dokumentieren Sie, welche Therapeuten sie auf ihrer Suche nach einem Theraieplatz angerufen haben und Dokumentieren Sie die "Absagen"

    3. Lassen Sie sich, nach unserem Orientierungsgespräch, vom Hausarzt oder einem Arzt mit Psychiatrieerfahrung einen Konsiliarbericht erstellen und die Notwendigkeit einer Psychotherapie bescheinigen (Notwendigkeitsbescheinigung)

    4. Lassen Sie mir ihre Unterlagen zukommen dann formulieren Sie und ich gemeinsam den formlosen Antrag für das Kostenersattungsverfahren. Ich schicke den Antrag dann mit Angaben zu meiner Qualifikation weiter an ihre Kasse

    * Schritt 2. kann natürlich auch schon vor Schritt 1. erfolgt sein !

Bei Fragen, berate ich sie gerne: Tel: 0431-2209934 oder E-Mail: info@primaertherapie-kiel.de